1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Inanspruchnahme der Schmalband-Dienste der Creatos GmbH & Co. KG, Montargisstr. 83, D-48268 Greven, (“Creatos”), im Zusammenhang mit der Bereitstellung eines minutenbasierten Internetzugangs (“Call-by-Call-Angebot”). Die Nutzungsgebühr wird pro Taktungseinheit berechnet.
1.2 Die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) und die jeweils aktuelle Preisliste kann der Kunde auf den Webseiten von Creatos einsehen und darüber hinaus bei Creatos anfordern. Creatos hat das Recht, die AGB und/oder die Preisliste jederzeit zu ändern. Über jede Änderung, die zu Ungunsten des Kunden erfolgt, wird Creatos den Kunden auf seinen Internetseiten (bspw. www.dumpnet.de), die der Kunde als voreingestellte Startseite für den Internetzugang zu nutzen hat, unterrichten. Mit der anschließenden Nutzung von Diensten der Creatos nach diesem Vertrag stimmt der Kunde der Änderung zu. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er das Vertragsverhältnis für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
1.3 Der Einbeziehung von AGB des Kunden wird widersprochen.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Kunde kann den Internetzugang von Creatos nur im offenen Internet by Call ohne Anmeldung nutzen.
2.2 Das Vertragsverhältnis kommt mit der Einwahl in das Internet über den Internetzugang von Creatos sowie der Leistungsbereitstellung seitens Creatos zustande. Mit der Nutzung des Internetzugangs akzeptiert der Nutzer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Grundlage des Vertragverhältnisses.
2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass mit jeder neuen Einwahl auch ein neues Vertragsverhältnis zustande kommt, für das dementsprechend neue Allgemeine Geschäftsbedingungen und Preise gelten können. Seinen Kunden empfiehlt Creatos daher sich regelmäßig und idealerweise vor jeder Einwahl über www.creatos.de oder die jeweiligen Marken-Websites wie z. B. www.dumpnet.de oder www.surf666.de die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die aktuelle Preisliste einzusehen.
3. Leistungen von Creatos
3.1 Zugang zum Internet: Creatos ermöglicht dem Kunden den Zugang zum Internet im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten. Creatos stellt dem Kunden eine User-ID, ein Zugangs-Passwort sowie eine Einwahltelefonnummer zur Verfügung.
4. Entgelte
4.1 Für die Inanspruchnahme der Leistungen von Creatos hat der Kunde die Entgelte zu entrichten, die sich aus der jeweiligen gültigen Preisliste und Produktseite ergeben. In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Entgelte und/oder Einwahlkennungen jederzeit ändern können.
4.2 Abrechnung und Inkasso sämtlicher Entgelte erfolgen durch die Deutsche Telekom AG oder einen Dritten. In letzterem Fall wird Creatos den Kunden vorab über die Identität des Dritten und die dann geltenden Abrechnungs- und Inkassobedingungen auf der Internetseite von Creatos informieren. Die Rechnungsbeträge des Call-by-Call-Angebotes werden in der Rechnung des Kunden, die dieser von der Deutsche Telekom AG oder einem Dritten erhält, mit der Kennzeichnung “Internetgebühren” oder einer anderen eindeutigen Kennzeichnung ausgewiesen.
4.3 Die Entgeltforderungen von Creatos werden mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung des Inkassodienstleisters, also der Deutschen Telekom AG oder eines Dritten, fällig. Die Forderungen sind entsprechend der Zahlungsvereinbarung zwischen der Deutsche Telekom AG und dem Kunden gemeinsam mit der Forderung der Deutsche Telekom AG zu begleichen; Entsprechendes gilt, wenn Abrechnung und Inkasso von einem Dritten vorgenommen werden.
4.4 Für die Dauer eines Zahlungsverzugs des Kunden ist Creatos berechtigt, den Zugang des Kunden zum Internet ganz oder teilweise zu unterbinden. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt ausdrücklich Creatos vorbehalten.
4.5 Verbindungen mit falschen, unvollständigen oder nicht zuordenbaren Zugangsdaten können keinem Abrechnungsmodell zugeordnet werden. Dem Kunden obliegt der Nachweis, über welchen Tarif die Nutzung erfolgen sollte. In diesem Fall vereinbaren die Parteien ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 1,49 cent/min (Abrechnung im Minutentakt) oder ein anderes auf der Homepage veröffentlichtes Nutzungsentgelt.
4.6 Der Kunde kann von Creatos, bzw. dem leistenden Dritten, jederzeit mit Wirkung für die Zukunft eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung verlangen, welche zumindest die Angaben, die für eine Nachprüfung der Rechnungsteilbeträge erforderlich sind, enthalten (Einzelverbindungsnachweis). Der Einzelverbindungsnachweis wird ausschließlich online vom Abrechnungsdienstleister zur Verfügung gestellt und ist nach Eingabe der persönlichen Login-Daten des Kunden (Buchungskonto, Rechnungsnummer, und Rechnungsdatum) abrufbar. Den Link zum jeweiligen EVN Portal findet der Kunde auf den entsprechenden Homepages der einzelnen Internet by Call Marken wie z. B. www.dumpnet.de im FAQ Bereich. Der Datenschutz wird gewährleistet. Gerne teilt Creatos diesen im Einzelfall auch auf Anfrage mit.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Leistungen von Creatos nur in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu nutzen, insbesondere
- keine Einrichtung zu benutzen oder Anwendung auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des Angebots oder Netzes von Creatos oder eines anderen Telekommunikationsnetzes führen kann;
- nur Endeinrichtungen anzuschließen, deren Verwendung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen in Deutschland zulässig ist;
- die persönliche Zugangskennung und das persönliche Passwort vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren;
- die Rechte Dritter zum Schutz geistigen Eigentums, insbesondere Urheberrechte, nicht zu verletzen;
- keine Angebote abzurufen, auch nicht kurzfristig, zu speichern, online oder offline zugänglich zu machen, zu übermitteln, zu verbreiten, auf solche Informationen hinzuweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitzustellen (Hyperlinks), die pornographische Schriften im Sinne von § 184 StGB oder jugendgefährdende Schriften im Sinne der §§ 1, 6, 21 GjSM darstellen, die im Sinne der §§ 86, 131 StGB zum Rassenhass aufstacheln, Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, den
- Krieg verherrlichen, für eine terroristische Vereinigung werben, zu einer Straftat auffordern, ehrverletzende Äußerungen enthalten, das Ansehen von Creatos schädigen oder sonstige rechts- und sittenwidrige Inhalte enthalten;
- den Internetzugang der Creatos und/oder die (optionale) E-Mail-Leistung nicht für die Versendung von Kettenbriefen, Junk-Mail, Spamming-Mail oder anderer nicht angeforderter E-Mail-Massenversendungen zu nutzen.
5.2 Creatos ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt aufweist, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
6. Verantwortlichkeit für Inhalte
6.1 Der Kunde ist sowohl für die Inhalte der von ihm möglicherweise erstellten Homepage und/oder des persönlichen Homepage-Verzeichnisses und der von ihm versandten E-Mails als auch der von Creatos für den Kunden empfangenen bzw. gespeicherten E-Mails verantwortlich. Für empfangene E-Mails gilt dies, soweit der Kunde von diesen Kenntnis erlangt hat oder erlangen musste. Der Kunde hat Creatos auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus der angeblichen Verletzung von unter 5.1 genannten Pflichten gegen Creatos erhoben werden. Die Freistellungspflicht schließt angemessene Kosten der Rechtsverteidigung ein.
6.2 Inhalte, auf die der Kunde im Rahmen des ihm von Creatos bereitgestellten Zugangs zum Internet Zugriff erhält, unterliegen keiner Überprüfung durch Creatos.
6.3 Ferner prüft Creatos grundsätzlich nicht, ob Inhalte Software (z. B. Viren) enthalten, die geeignet ist, Schäden bei dem Kunden oder Dritten zu verursachen.
7. Nutzung durch Dritte
7.1 Der Kunde darf die von Creatos erbrachten oder zu erbringenden Leistungen Dritten, z. B. durch Weiterverkauf, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Creatos zur Verfügung stellen.
7.2 Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Creatos auf einen Dritten übertragen.
7.3 Der Kunde ist auch zur Zahlung der Preise verpflichtet, die durch die unbefugte Nutzung des Internetzugangs entstanden sind. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten hat, wobei dem Kunden die diesbezügliche Nachweispflicht obliegt.
8. Einwendungsausschluss
Einwendungen gegen Entgeltforderungen von Creatos sind gegenüber dem von Creatos beauftragten Inkassodienstleister, d. h. der Deutsche Telekom AG oder einem Dritten, innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich per Briefpost zu erheben. Erhebt der Kunde innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt die Rechnung als von ihm genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Einwendung. Der Kunde wird bei Fristbeginn auf die Bedeutung seines Verhaltens hingewiesen.
9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche von Creatos kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
10. Datenschutz
10.1 Creatos verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren.
10.2 Creatos darf die vom Kunden erhobenen personenbezogenen Daten, die für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit Creatos erhoben wurden, zur Erfüllung des Vertrages verarbeiten und nutzen. Creatos, bzw. leistende Dritte, übermittelt diese Daten auch an Partnerunternehmen (u.a. Inkassounternehmen), derer sich Creatos bzw. leistende Dritte zur Durchführung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages bedient.
10.3 Creatos darf weiterhin die vom Kunden erhobenen personenbezogenen Daten für Zwecke der Beratung und für Zwecke der individuellen Information verarbeiten und nutzen, sofern der Kunde hierzu einwilligt. Hierzu gehören Personalisierungsdienste, interaktive Kommunikation (Zusendung von E-Mails, Pop-Up-Windows und Produktangeboten), die Bereitstellung gezielter, nutzerindividueller Inhalte und Bannerwerbung.
10.4 Soweit zur Abrechnung erforderlich, darf Creatos bzw. leistende Dritte Verkehrsdaten speichern und übermitteln. Diese Verkehrsdaten werden spätestens sechs Monate nach dem Rechnungsversand gelöscht, falls der Kunde nicht gegen die Höhe der in Rechnung gestellten Nutzungsentgelte vor Ablauf der Frist Einwendungen erhoben hat. In solch einem Fall dürfen die Nutzungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendung abschließend geklärt ist. Eine Speicherung der Nutzungsdaten unterbleibt, wenn der Kunde von seinem Recht auf vollständige Löschung Gebrauch gemacht hat. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Nutzungsdaten gespeichert oder gespeicherte Nutzungsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht werden, trifft Creatos bzw. dem leistenden Dritten keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
11. Haftung
11.1 Für Personenschäden und übernommene Garantien haftet Creatos unbeschränkt.
11.2 Für sonstige Schäden haftet Creatos, wenn der Schaden von Creatos, ihren gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Creatos haftet darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (“Kardinalpflichten”), in diesen Fällen allerdings begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch mit einem Betrag von 12.500,00 Euro.
11.3 Soweit Creatos Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit erbringt, ist die Haftung von Creatos, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässig verursachte Vermögensschäden je Nutzer auf 12.500,00 Euro und gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten auf zehn 10 Millionen Euro je schadensverursachendes Ereignis beschränkt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
11.4 Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Creatos nur, wenn Creatos deren Vernichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht und der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form von ihm bereitzustellen ist, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
11.5 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Soweit die Haftung von Creatos ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter sowie Erfüllungsgehilfen von Creatos. Zwingende gesetzliche Regelungen, wie das Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
12. Vertragslaufzeit
Der Vertrag über die Nutzung des offenen call by call-Zugangs (ohne Anmeldung) wird für die Dauer der jeweiligen Nutzung geschlossen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Abweichungen von diesen Vertragsbestimmungen bedürfen der Schriftform.
13.2 Creatos ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen. In diesem Fall bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, den Vertrag zu kündigen.
13.3 Sofern der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Münster/Westf. Gerichtsstand.
13.4 Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Eine eventuelle Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG-Abkommen) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Stand: 01.10.2007